"Die folgenden Gründungsformalitäten gelten in diesem Umfang nur für den eingetragenen und damit rechtsfähigen Verein, den so genannten e.V.:
- Es sind mindestens sieben Personen nötig. Minderjährige bedürfen zur Teilnahme der schriftlichen Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.
- Es ist eine Gründungsversammlung abzuhalten.
- Auf dieser Gründungsversammlung muss eine schriftliche Satzung beschlossen werden.
- Die Satzung muss von mindestens sieben Gründungsmitgliedern unterschrieben werden.
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